Ausschreibungen
Die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung (VBV) vergibt rund 6.000
Bauaufträge pro Jahr sowie in geringerem Umfang Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Sie beteiligt in hohem Maße
freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure bei den Baumaßnahmen des Landes und bei der Erledigung der Bauaufgaben des Bundes
in Baden-Württemberg. Jedes Jahr schließt sie über 2.000 Verträge mit freiberuflich tätigen Architekten und
Ingenieuren neu ab.
Öffentliche Bauaufträge werden grundsätzlich nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) vergeben,
öffentliche Dienst- und Lieferleistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL).
Allgemeine Regelungen zum Vergabeverfahren und Vertragsrecht finden Sie im Vergabe- und Vertragshandbuch des Bundes (VHB)
einschließlich landesspezifischer Ergänzungen.
Aufträge für Architekten- und Ingenieurleistungen werden nach den vergaberechtlichen Vorschriften, insbesondere der Verodnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverodnung – VgV) erteilt.
Allgemeine Regelungen zur Auswahl und Beauftragung der Architekten und Ingenieure ergeben sich aus den "Richtlinien für die
Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT)". Die RifT enthalten auch Vertragsmuster.
Das VHB sowie die RifT sind amtliche Textsammlungen, die auf der Internetseite www.vergabehandbuch.de und www.rift-online.de eingesehen und heruntergeladen werden können.
Auf die Ergänzungen und Aktualisierung dieser Vorschriften wird jeweils im Gemeinsamen Amtsblatt für Baden-Württemberg
(GABl.) hingewiesen.
Die Veröffentlichung der Ausschreibungen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen erfolgt im Internet unter den Adressen www.service-bw.de/ausschreibungen und www.bund.de.
Bau- und Handwerksbetriebe sowie freiberufliche Architekten und Ingenieure, die grundsätzlich Interesse an öffentlichen
Aufträgen haben, können sich direkt bei den Ämtern der Landesbetriebe Vermögen und Bau und Bundesbau
Baden-Württemberg bewerben. Dabei sind gewerbe- und berufsspezifische Angaben sowie entsprechende Referenzen vorzulegen. Die Adressen
der Ämter sowie die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie