Koordinierungsgruppe Korruptionsbekämpfung
Die Landesregierung hat seit 1996 verstärkt Maßnahmen ergriffen, um die Verhütung und Bekämpfung von Korruption zu intensivieren. Aus diesem Anlass beschloss der Ministerrat bereits am 8. Oktober 1996 die Einrichtung der "Koordinierungsgruppe Korruptionsbekämpfung" - KGK - beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg.
Als ständiges Mitglied ist auch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg in der KGK vertreten.
Aufgabe und Zielsetzung der KGK ist, die Zusammenarbeit aller mit der Verhütung und Bekämpfung von Korruption befassten Behörden und Stellen im Interesse eines wirksamen Vorgehens gegen Korruption sicherzustellen und auszubauen.
Die Geschäftsstelle KGK ist wie folgt erreichbar:
Tel.: 0711/5401-3951
Fax: 0711/5401-2305
E-Mail: kgk@polizei.bwl.de
Auf der Internetseite der KGK sind unter dem nachfolgenden Link
weitergehende Informationen enthalten: Koordinierungsgruppe Korruptionsbekämpfung
(KGK).
Ein weiterer Baustein im vorhandenen Maßnahmenkatalog des
Landes zur Korruptionsprävention ist
Einrichtung der Institution des
Vertrauensanwalts.