RifT
Richtlinien der VBV für die Beteiligung freiberuflich Tätiger
Die Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) werden als ständig fortgeschriebene Textausgabe (vgl. Nr. 4.5.5 der Anordnung der Landesregierung und der Ministerien zum Erlass von Vorschriften (Vorschriftenanordnung - VAO -) vom 23. November 2004 (GABl 2005 S. 194)) vom Finanzministerium amtlich herausgegeben.
Sie gelten für Baumaßnahmen der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg.
Bei Baumaßnahmen des Bundes gelten sie ergänzend zu den Regelungen der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen der Länder (RBBau).
RifT Land |
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RifT Bund |
Die hier aufrufbaren RifT-Muster im pdf-Format sind n i c h t zum Ausfüllen durch Dritte bestimmt.
Ansprechpartner
RifT Land
Betriebsleitung Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Frau Hussaini (Tel.: 0711/6673-3748).
RifT Bund
Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Betriebsleitung Bundesbau Baden-Württemberg, Herr Görg (Tel.: 0761/204-1553).
Bei Fragen zur RifT wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Ansprechpartner der Betriebsleitungen.
